Bundes-Jugendförderung: Förderungsansuchen
Um über eine Förderung zu entscheiden bedarf es eines formalen Antrags.
Hier können Sie Ihren jeweiligen Förderungsantrag online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen:
- Basisförderung: Online-Antrag Jugendförderung - Basisförderung
- Basis- und Projektförderung (nur für parteipolitische Jugendorganisationen): Online-Antrag Jugendförderung - Basis-Projekt-Förderung
- Projektförderung: Online-Antrag Jugendförderung - Projektförderung
- Förderung von besonderen Anliegen Kinder- und Jugendarbeit: Online-Antrag Jugendförderung - Besondere Anliegen
- Förderung für den Mitgliedsbeitrag bei der Bundes-Jugendvertretung: Online-Antrag Jugendförderung - Besondere Anliegen - Mitgliedsbeitrag
Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.
Sie können Ihren Förderungsantrag ebenfalls postalisch mit rechtsgültiger händischer Unterschrift einbringen, verwenden Sie dazu bitte die entsprechenden Formulare.
Einreichfristen
Eine Bearbeitung des jeweiligen Antrages ist nur dann möglich, wenn der Förderungsantrag vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und samt Beilagen bis zum unten angeführten Datum in der Fachabteilung eingelangt ist.
- Basisförderung / Basis- und Projektförderung: 1. April 2024
- Förderantrag Mitgliedsbeitrag BJV: 30. April 2024
- Projektförderung: 15. Oktober 2024
Antragsformulare (nicht barrierefrei)
- Ansuchen Basisförderung (Word, 61 KB)
- Ansuchen Basis- und Projektförderung (Word, 57 KB)
- Ansuchen Projektförderung (Word, 62 KB)
- Ansuchen von Besonderen Anliegen (Word, 61 KB)
- Ansuchen Mitgliedsbeitrag BJV (Word, 48 KB)
Nachweise/Beilagen Online-Antrag
- Formular Ansuchen Projektförderung (PDF, 166 KB)
- Formular Ansuchen Basisförderung (PDF, 194 KB)
- Formular Ansuchen Besondere Anliegen (PDF, 173 KB)
- Formular Ansuchen Mitgliedsbeitrag BJV (PDF, 101 KB)
- Formular Basis-Projektförderung (PDF, 152 KB)
Qualitätssicherung
Bundes-Jugendorganisationen, die um Basisförderung gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) ansuchen, sind laut § 6 Absatz 1 Z 6 B-JFG beziehungsweise § 13 Absatz 4 der Richtlinien zum B-JFG verpflichtet eine kontinuierliche Qualitätssicherung durchzuführen.
Kontakt
Abteilung Jugendpolitik
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at