Kultusministerin Raab: Öffentliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich

Unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen, wie Mindestabstand von 2 Metern und verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, sind öffentliche Gottesdienste mit 7. Februar möglich

Mit 7. Februar sind öffentliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmittel und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen, sind das Tragen von FFP2-Masken und zwischen den Gläubigen der allgemein geltende Mindestabstand einzuhalten. Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eine eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

Kultusministerin Susanne Raab: "Ich danke den Kirchen und Religionsgemeinschaften und allen Gläubigen für das Durchhalten während des Lockdowns, und dass sie einen wichtigen Beitrag geleistet haben, die Infektionszahlen zu senken. Ich bin mir bewusst, dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt und bin daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen stellen die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicher, dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet."

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