Auszeichnungen der Republik Österreich
Der Bundespräsident beziehungsweise die Bundespräsidentin kann auf Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise auf Antrag des sachlich zuständigen Bundesministers beziehungsweise der sachlich zuständigen Bundesministerin
- Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich,
- das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst sowie
- das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
verleihen.
Der Bundespräsident beziehungsweise die Bundespräsidentin kann über Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise eines von ihr ermächtigten Mitglieds an Personen, welche sich in der langjährigen Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, Berufstitel schaffen.
Der Bundeskanzler beziehungsweise die Bundeskanzlerin als auch das Regierungsmitglied in deren Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung fällt, kann das Bundes-Ehrenzeichen als Anerkennung für besonderer Verdienste um die Republik Österreich oder besondere Verdienste um das Gemeinwesen, welche ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht wurden, verleihen.
Rechtsgrundlagen
- Ehrenzeichengesetz i.d.g.F.
- Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln
Fotos Überreichungen
Fotos der Ehrenzeichenverleihungen im Fotoservice des Bundeskanzleramts
Ehrenzeichenbeirat
Kontakt
Bundeskanzleramt, Referat I/1/a
E-Mail: auszeichnungen@bka.gv.at