Auszeichnungen der Republik Österreich

Ehrenzeichen. Foto: BKA/Tarek Wilde

Der Bundespräsident beziehungsweise die Bundespräsidentin kann auf Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise auf Antrag des sachlich zuständigen Bundesministers beziehungsweise der sachlich zuständigen Bundesministerin

verleihen.

Berufstitel. Foto: BKA/Tarek Wilde

Der Bundespräsident beziehungsweise die Bundespräsidentin kann über Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise eines von ihr ermächtigten Mitglieds an Personen, welche sich in der langjährigen Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, Berufstitel schaffen.

Bundesehrenzeichen. Foto: BKA/Tarek Wilde

Der Bundeskanzler beziehungsweise die Bundeskanzlerin als auch das Regierungsmitglied in deren Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung fällt, kann das Bundes-Ehrenzeichen als Anerkennung für besonderer Verdienste um die Republik Österreich oder besondere Verdienste um das Gemeinwesen, welche ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht wurden, verleihen.

Antragsformular für Bundes-Ehrenzeichen (Word, 57 KB)

Rechtsgrundlagen

Fotos Überreichungen

Fotos der Ehrenzeichenverleihungen im Fotoservice des Bundeskanzleramts

Ehrenzeichenbeirat

Ehrenzeichenbeirat – Empfehlungsgremium für die Frage der Aberkennung von Ehrenzeichen der Republik Österreich

  

Kontakt

Bundeskanzleramt, Referat I/1/a
E-Mail: auszeichnungen@bka.gv.at