Auszeichnungen der Republik Österreich
Die Bundespräsidentin beziehungsweise der Bundespräsident kann auf Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise auf Antrag des sachlich zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung
- Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich,
- das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst sowie
- das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
verleihen.
Die Bundespräsidentin beziehungsweise der Bundespräsident kann auf Vorschlag eines Mitgliedes der Bundesregierung, an Personen, welche sich in der langjährigen Ausübung ihres Berufes besondere Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, Berufstitel verleihen.
Die Bundeskanzlerin beziehungsweise der Bundeskanzler, als auch das Mitglied der Bundesregierung in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung fällt, kann das Bundes-Ehrenzeichen als Anerkennung für besondere Verdienste um die Republik Österreich oder besondere Verdienste um das Gemeinwesen, welche ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht wurden, verleihen.
Rechtsgrundlagen
- Ehrenzeichengesetz i.d.g.F.
- Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln
Fotos Überreichungen
Fotos der Ehrenzeichenverleihungen im Fotoservice des Bundeskanzleramts
Ehrenzeichenbeirat
Kontakt
Bundeskanzleramt, Referat I/1/a
E-Mail: auszeichnungen@bka.gv.at