Auszeichnungen der Republik Österreich

Berufstitel. Foto: BKA/Tarek Wilde

Die Bundespräsidentin beziehungsweise der Bundespräsident kann auf Vorschlag eines Mitgliedes der Bundesregierung, an Personen, welche sich in der langjährigen Ausübung ihres Berufes besondere Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, Berufstitel verleihen.

Bundesehrenzeichen. Foto: BKA/Tarek Wilde

Die Bundeskanzlerin beziehungsweise der Bundeskanzler, als auch das Mitglied der Bundesregierung in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung fällt, kann das Bundes-Ehrenzeichen als Anerkennung für besondere Verdienste um die Republik Österreich oder besondere Verdienste um das Gemeinwesen, welche ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht wurden, verleihen.

Antragsformular für Bundes-Ehrenzeichen (Word, 57 KB)

Rechtsgrundlagen

Fotos Überreichungen

Fotos der Ehrenzeichenverleihungen im Fotoservice des Bundeskanzleramts

Ehrenzeichenbeirat

Ehrenzeichenbeirat – Empfehlungsgremium für die Frage der Aberkennung von Ehrenzeichen der Republik Österreich

Kontakt

Bundeskanzleramt, Referat I/1/a
E-Mail: auszeichnungen@bka.gv.at